Zweitmeinung

mann hinter pc_posterBestrahlen, operieren, Implantate einsetzen oder erst einmal abwarten – über 40 000 Männer werden in Deutschland jedes Jahr mit der Diagnose Prostatakrebs konfrontiert und stehen vor der schwierigen Aufgabe die „richtige“ Behandlung zu wählen. Zur Therapie des Prostatakarzinoms gibt es heute mehrere Behandlungsmöglichkeiten mit gleichwertigen Heilungs- chancen. Umso wichtiger ist es, die Vor- und Nachteile der verschiedenen Therapieoptionen sorgfältig gegeneinander abzuwägen und auch die eigenen Lebensumstände bei der Therapieentscheidung zu berücksichtigen.


Ein interdisziplinäres Expertenteam aus führenden Prostatazentren Europas und den USA unterstützt Sie in der Entscheidungsfindung durch ein unabhängiges Zweitgutachten. Das Zweitgutachten zeigt die auf das individuelle Krankheitsbild zugeschnittenen Therapieoptionen auf und erläutert die jeweils zu erwartenden Erfolge und Nebenwirkungen der einzelnen Behandlungsmethoden. Die internationale und fachübergreifende Kompetenz des Expertenteams gewährleistet ein neutrales und objektives Ergebnis.
Für das Zweitgutachten benötigen wir folgende Unterlagen:

Für das Zweitgutachten benötigen wir folgende Unterlagen:

PSA–Wert:
Wichtig ist, dass Sie alle vorliegenden PSA-Werte der letzten Monate bzw. Jahre angeben. Der Verlauf des PSA-Wertes über die Zeit gibt eine wesentliche Auskunft über das Vorliegen eines Prostatakarzinoms

Biopsie-Befund:
Unbedingt notwendig für das Zweitgutachten ist eine Kopie der pathologischen (histologischen) Begutachtung ihrer Prostatabiopsien.

Befunde bildgebender Verfahren:
Schriftliche Befunde von ggf. bereits durchgeführten Bildgebungen (Transrektaler Ultraschall, Knochenszintigrafie, CT, MRT, PET-CT, o.ä.) sollten ebenfalls beigelegt werden.

Internationaler Prostata Symptomen-Score (IPSS):
Dieser standardisierte Fragebogen gibt Aufschluss über das Ausmass der Störungen der Blasenentleerung durch Prostataveränderungen. Hier können Sie den Bogen downloaden Bitte drucken Sie den Bogen aus und legen Sie den ausgefüllten Bogen den übrigen Unterlagen bei.

Wenn Sie eine Zweitmeinung einholen möchten, senden Sie bitte diese Informationen an die Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

 
  • Drucken